Impressum

Verantwortlich:

Taekwondo - Schule Böttcher
Inhaber: Christian Böttcher


Kontakt:
Web: www.Taekwondo-Böttcher.de

E-Mail: info@taekwondoschule-boettcher.de

 

 

Steuernummer:

Umsatzsteuer-Idendifikationsnummer: 82497613069

 

 

Haftungshinweise:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Schulordnung

der Taekwondo-Schule Böttcher, gilt gleichzeitig als Schulordnung.

 

Durch die gegenseitige Unterschrift des Eintrittsformular ( Mitgliedschaft d. TKD-Schule), erkennt jedes Mitglied bzw. Schüler die allgemeine Geschäftsbedingung der Taekwondo-Schule Böttcher an.
Taekwondotraining ist für jeden Bürger offen und wird als Breitensport angeboten. Ab dem sechsten Lebensjahr bis hin ins hohe Alter, egal welches Geschlecht und Nationalität.
Die TKD-Schule ist an folgende Verbände Mitglied; Landesverband Baden-Württemberg (TUBW), des Weiteren unter den Dachverband der Deutsche Taekwondo Union ( DTU ) und der World Taekwondo Föderation ( WTF ).

 

1. Verhaltensregel jedes Schülers in der Trainingsstätte
Jeder Schüler erscheint zum Training im weißen Dobok, Schmuck, Ketten ect. ist vor Trainingsbeginn abzulegen.
Jeder Schüler hat die Pflicht zum Training pünktlich zu erscheinen.
Den Anweisungen vom Meister oder Trainer ist folge zu leisten. Alle Schüler sollten gegenseidigen Respekt, Hilfsbereitschaft und Beharrlichkeit einander entgegen bringen.
Sollten große Verstöße festgestellt werden (egal welcher Art) muss der Schüler die Trainingsstätte verlassen.

 

2. Verhaltensregel jedes Mitglied bzw. Schülers im Gebäude Fischer

Die TKD-Schule hat einen Mietvertrag für eine Trainingsstätte für  seine Schüler, mit den Vermieter von A. Lienharts abgeschlossen.
Der Hauptmieter (Böttcher Christian) hat das Hausrecht, er kann sofort handeln wenn er Vandalismus, Unruhe, unberechtigten Aufenthalt in anderen Räumen sowie Diebstahl feststellt. Er kann für diese Person Hausverbot anordnen oder andere Organe einschalten.

 

3.Allgemeine Hinweise zum Vertrag

Jedes Mitglied bzw. Schüler soll vor der Unterzeichnung des Vertrages alle Punkte mit dem Schulleiter durchsprechen, so dass nach hinein keine Unstimmigkeiten entstehen. Mündliche Absprachen zum Vertrag oder AGB finden nicht statt und haben nach Gesetzgebung keine Gültigkeit.
Nach der Unterzeichnung des Vertrages (Aufnahmebestätigung) sollen alle aufgeführten Punkte eingehalten werden.

 

4. Förderung jeden Schüler im Sportbereich

Jeder Schüler darf an Gürtelprüfungen teilnehmen, wenn er im Besitz eines DTU-Ausweises hat.
Talentierte Schüler werden von der TKD-Schule gefördert, für den Wettkampfbereich.
Bei Kinder und Jugendliche mit Einverständnis der Eltern.

 

5. Betriebs-Haftpflichtversicherung

Die TKD-Schule hat für sein Trainingsbereich und die Mitglieder bzw. Schüler eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen.
Sie hat Gültigkeit für die Trainingsstätte u. Trainingsraum, Teilnahme an Lehrgängen, Veranstaltungen und Wettkämpfen.
Sie tritt erst ein, wenn unter Absatz 1 und 2 keine vorsätzlichen Verstöße vorliegen.
Mitglieder bzw. Schüler, die eine chronische Erkrankung haben wie z.B. Asthma, Bluter ect., sollten dies den Trainer/ Meister mitteilen, damit keine Gesundheitsschäden im Trainingsbetrieb für den Betreffenden auftreten.

 

6. Zusammenarbeit mit Dritten

Die TKD-Schule hat das Recht mit anderen Instituten (z.B. Schuleinrichtungen, andere Verbände Sponsoren, GmbH, u.s.w.) zusammen zu arbeiten, wenn dies den Breiten-Leistungssport zu gute kommt.


Taekwondo - Schule Böttcher
Dojang Emmendingen
Inhaber Christian Böttcher
Freiburgerstrasse 09
79312 Emmendingen

Tel. Handy: + 49 (0)15206690692

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